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   OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09   

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OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09 (https://dejure.org/2009,12347)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.07.2009 - 2 B 385/09 (https://dejure.org/2009,12347)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 (https://dejure.org/2009,12347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Visumsfreistellung der Einreise für einen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten - Zum nachehelichen Aufenthaltsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines nachehelichen Aufenthaltsrechts durch eine in Erinnerung gerufene Zusage der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1956 mit der Möglichkeit einer Einreise ohne Visum; Visumsfreistellung der Einreise für einen Kurzaufenthalt von bis zu drei Monaten als ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Art. 1 Abs. 2; ; AufenthG § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 31 Abs. 2; ; AufenthG § 31 Abs. 2 Satz 1; ; AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 3

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Saarlouis, 01.06.2009 - 10 L 268/09

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Zeitraum des Bestehens; visumsfreie Einreise;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1. Juni 2009 - 10 L 268/09 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat das Aussetzungsbegehren durch Beschluss vom 1.6.2009 - 10 L 268/09 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1.6.2009 - 10 L 268/09 -, mit dem ihr Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG "vollziehbare" Ablehnung der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis in dem Bescheid des Antragsgegners vom 28.1.2009 zurückgewiesen wurde, muss erfolglos bleiben.

  • OVG Saarland, 23.11.2005 - 2 W 31/05

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht für Thailänderin - Härteklausel

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 29 AuslG) Dafür gibt es angesichts der konkreten Fallumstände keine Anhaltspunkte.
  • OVG Saarland, 04.02.2009 - 2 B 449/08

    Aufenthaltserlaubnis: Eigenständiges nacheheliches Aufenthaltsrecht; typische

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09
    (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2009 - 2 B 449/08 -) Eine solche Unzumutbarkeit (§ 31 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. AufenthG) setzt mehr voraus als den Zerfall einer Beziehung oder die Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft.
  • FG Hamburg, 23.01.2002 - V 26/01

    Rechtsschutz gegen negative Prüfungsentscheidungen:

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.9.2001 - 1 V 26/01 -, SKZ 2002, 168, Leitsatz Nr. 69).
  • OVG Saarland, 08.06.2000 - 9 V 14/00

    Anforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 29 AuslG) Dafür gibt es angesichts der konkreten Fallumstände keine Anhaltspunkte.
  • OVG Saarland, 22.06.1994 - 3 W 1/94

    Scheidungsverfahren; Ausländer; Aufenthaltstitel; Aufenthaltsbewilligung;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09
    (vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.6.1994 - 3 W 1/94 -, wonach darin ein Antragswechsel (§ 91 VwGO entspr.) zu erblicken ist, der dem Erfordernis "vorgängiger Durchführung eines Verwaltungsverfahrens" unterliegt) Wollte man darin formal über das wörtliche Vorbringen hinaus eine Geltendmachung von Anhörungsrechten im Scheidungsverfahren, die grundsätzlich auch im Wege der Amtshilfe realisierbar wären, erblicken, müsste sich die Antragstellerin zumindest eine Änderung des Aufenthaltszwecks entgegenhalten lassen, dem nicht durch die Anfechtung des Bescheids des Antragsgegners vom 28.1.2009 beziehungsweise durch den darauf gerichteten Antrag auf Vollzugsaussetzung der Versagung der Aufenthaltserlaubnis, sondern nur durch Einleitung eines neuen Verwaltungsverfahrens auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG Rechnung getragen werden könnte.
  • VG Aachen, 09.03.2016 - 4 K 2056/14

    Brasilianischer Staatsangehöriger; vollziehbar ausreisepflichtig;

    vgl. ebenso: OVG Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 -, juris, Rn. 14; VG Saarland, Beschluss vom 1. Juni 2009 - 10 L 268/09 -, juris, Rn. 5; ähnlich: OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 19 B 533/09 -, juris, Rn. 4.; für eine Pflicht zur unverzüglichen Einholung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise: Funke-Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG (GK-AufenthG), Band 1, Stand: Dezember 2015, § 4, Rn. 44 ff.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18

    (Eine Verbalnote erlaubt keinen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ohne

    Der Verbalnote lässt sich aber nicht entnehmen, dass sie darüber hinaus die materiell-rechtliche Frage regeln wollte, ob nach visumfreier Einreise ein Aufenthaltstitel für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlich ist (vgl. SaarlOVG Beschluss vom 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 -, juris, LS 1, Rn. 14).
  • VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Denn sie regelt nicht die Frage, ob nach visumfreier Einreise ein Aufenthaltstitel für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlich ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17, 07.2009 - 2 B 385/09 -, juris, LS 1, Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18 -, juris Rn. 41).
  • OVG Saarland, 28.01.2014 - 2 B 485/13

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht auf Basis eines Visums

    Eine solche anspruchsbegründende - bezogen auf den Trennungszeitpunkt zu beurteilende "besondere" Härte, die der Ausländerin oder dem Ausländer bei einer Trennung vor Ablauf der Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft von dem deutschen Ehepartner ausnahmsweise einen Anspruch auf eigenständigen Aufenthalt vermitteln könnte, kann unter dem Aspekt der anstehenden Rückkehr in das Heimatland nur ausnahmsweise festgestellt werden, wenn die von der Ausländerin beziehungsweise dem Ausländer zu gewärtigenden Schwierigkeiten der Wiedereingliederung in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Herkunftslandes deutlich über die damit regelmäßig verbundenen Probleme hinausgehen.(vgl. dazu OVG des Saarlandes Beschlüsse vom 13.10.2011 - 2 A 259/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 39, vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 -, SKZ 2011, 242, Leitsatz Nr. 52, betreffend die Rückkehrverpflichtung einer wiederholt geschiedenen und nach eigenem Vortrag deswegen von ihrer Familie "verstoßenen" Frau in die Türkei, wonach auch ein vergleichsweise geringerer Lebensstandard im Rückkehrfall noch keine "besondere" Härte begründet, m.w.N., vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49, dort insbesondere zum Beurteilungszeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, vom 17.7.2009 - 2 B 385/09 -, SKZ 2010, 67, Leitsatz Nr. 53, vom 4.2.2009 - 2 B 449/08 -, SKZ 2009, 253, Leitsatz Nr. 69, vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 - SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75, betreffend die Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand, und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 19 AuslG) Die alle Rückkehrer beziehungsweise Rückkehrerinnen gleichermaßen treffenden typischen Rückkehreffekte wie etwa der drohende Verlust eine Arbeitsplatzes in Deutschland können die Ausreisepflicht von vornherein nicht über das Merkmal der "besonderen Härte" in § 31 Abs. 2 Satz 1 AufenthG suspendieren.
  • OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10

    Zum Vorliegen einer Scheinehe (im Einzelfall hier verneint)

    Danach bedürfen sie auch dann keines Sichtvermerks für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, "wenn sie sich länger als drei Monate im deutschen Hoheitsgebiet aufhalten" (vgl. hierzu auch OVG Saarland, Beschl. v. 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 -, juris Rn. 14, und OVG NW, Beschl. v. 19. Mai 2009 - 19 B 533/09 -, juris).
  • VG Saarlouis, 05.06.2019 - 6 L 386/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkürzung der Geltungsdauer einer

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2009, 2 B 385/09; ferner Kammerbeschluss vom 10.01.2019, 6 L 1996/18, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 10.01.2019 - 6 L 1996/18

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2009, 2 B 385/09; ebenso VG Augsburg, Beschluss vom 11.06.2018, AU 6 S 18.750, AU 6 K 18.749, zitiert nach juris.
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